Sustainable and social code of conduct gKU

Nachhaltigkeitsmanagement, Lieferkettenschutzgesetz

Inhalt

Vorwort

Seit 2008 sind die vier Seniorenheime in Nördlingen, Rain, Wemding und Monheim sowie die drei Kliniken im Landkreis Donau-Ries zum „gemeinsamen Kommunalunternehmen Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime“ (gKU) zusammengeschlossen. In den sieben Einrichtungen werden Betreuungs-, Wohn- und Behandlungsformen angeboten.
Durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Kliniken wird den Menschen auf 522 Betten in der Region ein breites Spektrum an Leistungen angeboten. Hierbei werden von der Geburtshilfe bis zur geriatrischen Reha eine Vielzahl an Altersgruppen bedient. Unterstützt wird dieses Angebot durch die stationären Pflegeeinrichtungen an den genannten Standorten, welche mit insgesamt 346 Plätzen essentiell zur Versorgung der Pflegebedürftigen in der Region beitragen.

Durch ein verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln erfüllen wir unseren Versorgungsauftrag. Die Abwendung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Ablehnung von Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Zur Erfüllung der in diesem Kodex festgehaltenen sozialen, ökologischen und ökonomischen Grundsätze haben wir die hierzu notwendigen unternehmensorganisatorischen Strukturen geschaffen. Der Nachhaltigkeitsaspekt ist für uns bei der unternehmerischen Tätigkeit von essentieller Bedeutung, weshalb wir dies auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten.

Diese und weitere Ansichten haben wir in der Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz zusammengetragen und möchten zusätzlich in diesem „sustainable and social code of conduct“ (= Nachhaltigkeits- und Verhaltenskodex für Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten) diese Punkte präzisieren.
Von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch die Umsetzung der von uns beschriebenen Grundsätze.

Wir sind uns bewusst, dass wir im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit einen erheblichen direkten oder auch indirekten Einfluss auf die Lebensverhältnisse unserer Beschäftigten, der Beschäftigten unserer Zulieferer und Dienstleister sowie unserer Patienten haben. Im Rahmen dieses Einflusses sind wir bestrebt, die positiven und negativen Auswirkungen zu identifizieren. Soweit möglich werden wir versuchen, die negativen Auswirkungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, falls eine Vermeidung nicht möglich ist.

Um auch für die zukünftigen Generationen die gleichen Möglichkeiten bieten zu können, die uns derzeit uns vorliegen, beanspruchen wir möglichst nur jene Ressourcen, welche wir im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit tatsächlich benötigen. Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit schonen wir die natürlichen Ressourcen, sofern dies nicht die Patientenversorgung und –sicherheit negativ beeinflusst.

Unsere Geschäftspolitik sieht vor, dass wir bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung neben den ökonomischen Aspekten auch die soziale und ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Diese ökonomische Nachhaltigkeit spiegelt sich ebenso in unserem Leitbild wieder.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen Kodex jederzeit anzupassen, soweit wir es nach der unternehmenseigenen Risikoanalyse für notwendig erachten.

1. Anwendungsbereich und Grundsätze

§1 Anwendungsbereich

(1) Dieser „sustainable and social code of conduct“ verpflichtet das gemeinsame Kommunal-unternehmen Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime und mit ihm verbundene Unternehmen in Deutschland.
(2) Sofern für unser Unternehmen einzelne nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen in Bezug auf die Erreichung bestimmter Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen nicht rechtlich verbindlich sind, bemühen wir uns dennoch in angemessener Weise um Erreichung der jeweils zugrundeliegenden Nachhaltigkeits-ziele.

§2 Auswahl Dritter

(1) Dieser Kodex gilt für uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, die von diesem Kodex erfassten Aktivitäten für uns zu gestalten oder durchzuführen.
(2) Wir werden darauf hinwirken, dass auch die mit uns verbundenen abhängigen Unternehmen die Verpflichtungen nach diesem Kodex einhalten.

§3 Ausprägung der Nachhaltigkeit

Eine langfristige und möglichst umfassende Nachhaltigkeit unserer Geschäftstätigkeit erhalten wir unserer Ansicht nach nur, wenn neben den ökonomischen und finanziellen Gesichtspunkten auch soziale und ökologische Aspekte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

2. Soziale Nachhaltigkeit

§4 Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten

Wir verurteilen die Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere dadurch, dass

  • offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel vorgehalten werden,
  • geeignete Schutzmaßnahmen fehlen, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermeiden,
  • Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen außer Acht gelassen werden oder
  • die Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten nicht ausreichend erfolgt.

Aus diesem Grund stellen wir unseren Beschäftigten die gebotenen Schutzausrüstungen und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Wir halten die geltenden Arbeitszeitgesetze ein, um unsere Beschäftigten vor körperlicher und geistiger Ermüdung zu schützen. Gleichermaßen erwarten wir, dass auch unsere unmittelbaren Zulieferer die geltenden Arbeitsschutzpflichten beachten und die Einhaltung dieser entlang ihrer eigenen Lieferkette sicherstellen.

§5 Förderung von Diversität und Inklusion

Die Wertschätzung, Inklusion und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz haben für uns einen hohen Stellenwert. Die Individualität und kollektive Vielfalt unserer Mitarbeiter soll aus diesem Grund auch Raum in unserem Unternehmen finden. Gleichermaßen berücksichtigen wir bei unternehmerischen Entscheidungen die Bedürfnisse aller Beschäftigtengruppen und der Patienten.

§6 Diskriminierungsfreiheit

Die Gleichbehandlung aller Menschen ist für uns selbstverständlich, weshalb wir uns gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale – nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung – aussprechen, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Eine Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

§7 Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns

Wir lehnen jegliche Vorenthaltung eines angemessenen Arbeitslohnes ab und erwarten von unseren Lieferanten die Zahlung angemessener Arbeitslöhne. Die Angemessenheit eines Lohnes bemisst sich dabei nach dem jeweils am Beschäftigungsort nach anwendbarem Recht festgelegten Mindestlohn. Ebenso soll gleiche Arbeit auch für alle Geschlechter gleich vergütet werden.

§8 Koalitionsfreiheit

Wir lehnen jegliche Missachtung der Koalitionsfreiheit ab. Wir verpflichten uns ebenso wie alle unsere Lieferanten, das Recht ihrer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu Gewerkschaften zu achten, die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund ungerechtfertigter Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen. Darüber hinaus achten wir und alle unsere Lieferanten das Recht von Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes in diesen betätigen zu dürfen.

§9 Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit

Jede Art von Kinderarbeit lehnen wir ab und erwarten daher auch von unseren Lieferanten, dass sie keine Kinder beschäftigen, die nach dem Recht des Beschäftigungsortes schulpflichtig sind. In jedem Fall darf das Beschäftigungsalter 15 Jahre nicht unterschreiten. Ebenso verurteilen wir es, dass minderjährige Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für folgende Handlungen herangezogen werden:

  • alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten,
  • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen,
  • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen sowie
  • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.

Wir verurteilen sämtliche Formen der Zwangsarbeit. Dies umfasst jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel.

Gleichermaßen sprechen wir uns gegen alle Formen der Sklaverei aus, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen.

3. Ökologische Nachhaltigkeit

§10 Ressourcenschonung

Unsere gesamte Tätigkeit sowie Geschäftsabläufe gestalten wie möglichst ressourcenschonend. Wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten setzen wir in angemessener Weise um.

§11 Reduktion von CO2-Emissionen

Wir verfolgen das Ziel die durch uns verursachten CO2-Emissionen kontinuierlich zu reduzieren und schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen.

§12 Abfallreduktion und Recycling

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Abfälle in unseren Betriebsstätten zu reduzieren und somit auch die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren. Es gilt das Vorrangprinzip, also „Reduce“ vor „Reuse“ vor „Recycle“. Soweit es gesetzlich zulässig, unter Sterilitätsgesichtspunkten möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, setzen wir auch wiederverwendbare Arbeitsmittel ein. Hierbei haben die Patientensicherheit und Einhaltung der Hygienevorschriften oberste Priorität.

§13 Vermeidung von Umweltverschmutzung

Wir minimieren im Rahmen des geltenden Rechts jede Form der Umweltverschmutzung, beispielsweise schädliche Bodenveränderungen, Wasser- und Luftverschmutzungen oder Lärmemissionen, durch die die natürliche Grundlage zur Erhaltung und Erzeugung von Lebensmitteln beeinträchtigt, Personen der Zugang zu frischem Trinkwasser verwehrt oder auf sonstige Art und Weise die Gesundheit von Mensch und Tier geschädigt wird.

4. Ökonomische Nachhaltigkeit und Governance

§14 Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie

(1) Bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen wir den Grundgedanken der Nachhaltigkeit.

(2) Unser Unternehmen entwickelt eine Strategie zur effektiven, unternehmensinternen Umsetzung der Ziele dieses Nachhaltigkeitskodex. Diese Strategie enthält, soweit sachdienlich, konkrete Maßnahmen, die gewährleisten, dass unsere Unternehmensstruktur im Einklang mit diesem Kodex steht.

(3) Um eine effektive und effiziente Umsetzung der in diesem Kodex festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu ermöglichen, prüfen wir regelmäßig unsere internen Unternehmensabläufe und Managementprozesse.

§15 Nachhaltige und transparente Lieferketten

Uns ist bewusst, dass eine langfristig nachhaltige Geschäftstätigkeit nur erreicht werden kann, wenn auch die gesamte Lieferkette nachhaltig ist. Daher verpflichten wir uns als ein unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallendes Unternehmen, die in diesem Kodex statuierten Grundsätze auch innerhalb ihrer Lieferkette angemessen zu thematisieren.

Insbesondere kommunizieren wir unsere nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen gegenüber unseren unmittelbaren Zulieferern und berücksichtigen bei der Auswahl von unmittelbaren Zulieferern nachhaltigkeitsbezogene Aspekte.

Die Gleichbehandlung aller Menschen ist für uns selbstverständlich, weshalb wir uns gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale – nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung – aussprechen, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Eine Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

Wir lehnen jegliche Missachtung der Koalitionsfreiheit ab. Wir verpflichten uns ebenso wie alle unsere Lieferanten, das Recht ihrer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu Gewerkschaften zu achten, die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund ungerechtfertigter Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen. Darüber hinaus achten wir und alle unsere Lieferanten das Recht von Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes in diesen betätigen zu dürfen.

5. Schlussbestimmung

§16 Etablierung eines anonymen Melde- und Beschwerdeverfahrens

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihren Beschäftigten ein angemessenes, zugängliches und wirksames Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen, damit diese Probleme am Arbeitsplatz der Geschäftsführung melden können. Die Geschäftsführung sucht im Anschluss nach einer geeigneten Lösung. Probleme am Arbeitsplatz umfassen auch Belästigung und Diskriminierung. Ein verantwortungsbewusster und sicherer Umgang mit den Beschwerden und ein angemessenes Feedback sind hierbei essentiell. Das Beschwerdeverfahren unterliegt einer kontinuierlichen Kontrolle und Verbesserung.

Für unsere Beschäftigten steht ein entsprechendes Meldeformular intern zur Verfügung. Unsere alle weiteren Personen steht ein Meldeformular auf der Homepage unter https://donkliniken.de/ zur Verfügung. Die Beschäftigten dürfen zu keinem Zeitpunkt Diskriminierung, Belästigung, Repressalien oder Einschüchterungsversuche als Folge der Meldungen erfahren. Ebenso ist jede Form der Vergeltung abzulehnen. Schulungen zu den Beschwerdeverfahren werden in regelmäßigen Abständen angeboten.

§17 Abhilfemechanismus und –maßnahmen

Im Falle festgestellter oder zu befürchtender Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltrechtliche Belange werden unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. In der Regel wird zunächst ein Maßnahmenkatalog mit einem konkreten Zeitplan festgelegt, der bei fortdauernden Verstößen stufenweise abzuarbeiten ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen können in Abhängigkeit der Schwere der Verletzung menschen- oder umweltrechtlicher Belange von bloßen Ermahnungen bis hin zum Abbruch der Geschäftsbeziehung reichen. Entsprechende Verstöße und deren Beseitigung werden fortlaufend dokumentiert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.

§18 Ansprechpartner – Compliancebeauftragter

Fr. Schädle

§ 17 Inkrafttreten

Dieser „sustainable and social code of conduct“ gilt ab 01.01.2025